Pflegegrade
Einstufung
Entsprechend dem Umfang des Hilfebedarfs werden die Pflegebedürftigen einem von fünf Pflegegraden (1, 2, 3, 4 oder 5) zugeordnet. Je nach Pflegegrad unterscheidet sich auch die Höhe der Leistungen. Der Versicherte hat die Möglichkeit, gegen die Entscheidung seiner Pflegekasse Widerspruch einzulegen.
Wenn Sie Fragen zur Einstufung haben oder sich gerne von uns beraten lassen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Ihre Ansprechpartner aus dem Bereich Pflege finden Sie hier.