Wohnstift Hofgarten Kurzzeitpflege Zimmer
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Kurzzeitpflege

Fürsorge auf Zeit

Viele Pflegebedürftige sind nur für eine begrenzte Zeit auf stationäre Pflege angewiesen, insbesondere zur Bewältigung von Krisensituationen bei der häuslichen Pflege oder übergangsweise im Anschluss an einen Krankenhaus­aufenthalt.

Kurzzeitpflege­gäste haben die Gelegenheit, sich zu regenerieren und ihren Gesundheitszustand nach einem Krankenhaus­aufenthalt zu stabilisieren. Das Wohnstift Hofgarten bietet eingestreute Kurzzeitpflege­plätze an, um pflegenden Familienangehörigen für zwei, drei oder mehr Wochen eine Erholungspause zu ermöglichen.

Pflege­versicherung

Die Leistung der Pflegeversicherung für die Kurzzeitpflege unterscheidet sich betragsmäßig nicht nach Pflegegraden, sondern ist für alle Pflegebedürftigen gleich. Die Pflegeversicherung übernimmt die Pflegekosten bis zum Wert von 1.854 Euro im Kalenderjahr. Bei der Pflegekasse muss ein entsprechender Antrag auf Kurzzeitpflege gestellt werden. Bedarfsgerechte Pflege- und Verpflegungs­leistungen werden nach den neuesten Standards angeboten.

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