
Informationen
Ärzte und
Apotheken
Ärzte
Für unsere Bewohnerinnen und Bewohner besteht freie Arztwahl, sowohl für den Allgemeinmediziner als auch für den Facharzt.
Arzt des Vertrauens
Bei der Aufnahme sollte der Arzt des Vertrauens benannt werden, mit dem dann unser Pflegepersonal zusammenarbeitet.
Ist ein fachärztlicher Rat bzw. eine fachärztliche Versorgung notwendig, so wird der Kontakt zum entsprechenden Arzt hergestellt. Die ärztlichen Besuche können zu jeder Tageszeit stattfinden. Wir stellen sicher, dass die Ärzte jederzeit Zugang zu unserem Haus haben. Die regelmäßige medizinische Kontrolle wird durch fachlich qualifiziertes Pflegepersonal gewährleistet.
Apotheken
Bewohnerinnen und Bewohner des Wohnstifts Hofgarten haben das Recht auf freie Apothekenwahl.
Kooperation
Für Bewohnerinnen und Bewohner, die das Recht auf freie Apothekenwahl nicht ausüben, besteht eine Kooperation mit einer ortsansässigen Apotheke und auf Wunsch kann die Versorgung mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten über diese erfolgen.
Eine ordnungsgemäße, sichere und vor allem ausreichende Versorgung mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten wird gewährleistet. Der Umgang und die Anwendung von Medikamenten erfolgt in Absprache mit den Bewohnern und dem zuständigen Arzt durch das Pflegefachpersonal.